Ohne Vorwahl. Aus jedem Netz. Europaweit.
Europaweit können Sie über die einheitliche Notrufnummer 112 rund um die Uhr Hilfe durch Feuerwehr und Rettungsdienst anfordern. In Bayern verbindet Sie der Notruf 112 mit der örtlichen Integrierten Leitstelle – aus allen Telefonnetzen vorwahl- und gebührenfrei.
Dank der Integrierten Leitstellen in Bayern ist die Notrufnummer 112 in Bayern auch per Fax erreichbar. So können auch Personen, die nicht sprechen oder hören können, schnell Hilfe holen. Auch beim Fax-Notruf müssen Sie keine Vorwahl eingeben. Mehr Infos unter: www.notruf112.bayern.de/
Was muss beim Absetzen eines Notrufs beachtet werden?
Sollten Sie einen Notruf absetzen müssen, haben Sie immer diese 5-W-Fragen parat:
Das Handy klingelt, das Kind quengelt - eine Sekunde Ablenkung kann ausreichen, um einen schweren Unfall zu bauen. Dank vieler Sicherheitsfeatures in modernen Autos ist die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Unfall zu überleben, inzwischen hoch.
Was Fahrer und Mitfahrer bei einem Unfall zunächst hilft, kann ihnen später zum Verhängnis werden. Denn die Rettungskräfte können nicht einfach damit beginnen, das Auto aufzuschneiden. Nicht ausgelöste Airbag-Patronen könnten explodieren, extra gehärtete Stahlteile widerstehen den Schneidwerkzeugen. Eine Rettungskarte speziell für Ihr Fahrzeugmodell kann hier wertvolle Sekunden sparen.
Die Karte sollte immer unter der Sonnenblende befestigt werden um es so einheitlich zu gestalten. Denn nicht nur wir können Ihnen helfen, sondern Sie können auch uns helfen. Die Karte speziell für Ihr Fahrzeug finden Sie im Internet (z.B. ADAC.de). Wir haben für Sie unten den Link aufgeführt. Jetzt müssen Sie einfach nur noch Ihr Fahrzeug und den Fahrzeugtyp raussuchen, die Rettungskarte ausdrucken und hinter der Sonnenblende verstauen. Zu Schluss können Sie dann noch den Aufkleber beantragen, der an der Frontscheibe anzubringen ist.
Link zur Rettungskarte:
Ab dem 01.01.2017 wird eine Gesetzesänderung bezüglich der Rettungsgasse auf Autobahnen und außerörtlichen Straßen in Kraft treten. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass, sobald Fahrzeuge, die sich im Stillstand befinden oder mit Schrittgeschwindigkeit auf Autobahnen oder mindestens zweispurigen Straßen fahren, eine Rettungsgasse bilden müssen. Dazu fahren die Fahrzeuge auf die unmittelbar rechts und links nebenliegenden Fahrbahnstreifen, um somit auf dem mittleren Teil der Straße eine Gasse für die Rettungskräfte zu schaffen.
Gerade in Unfallsituationen ist die Rettungsgasse von großer Wichtigkeit für die Unfallopfer, da jede Minute zählt. Wer die Rettungsgasse nicht einhält und im Notfall die Rettungskräfte behindert,
muss seit dem 19.10.2017 mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro rechnen, in schwereren Fällen wird es noch teurer, außerdem kann noch eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen. Trotz dieser
Maßnahmen kommen durch das Versagen der Rettungsgasse viele Unfallopfer zu Tode. Oftmals wird zu spät erkannt, dass Rettungskräfte auf der Anfahrt sind oder die Fahrer das Auto sogar verlassen und es
damit manövrierunfähig machen. Das hat dann zur Folge, dass die sich auf Anfahrt befindlichen Rettungskräfte verspätet am Einsatzort eintreffen und die Unfallopfer auf die medizinische Versorgung
warten müssen. Aufgrund dieser Tatsachen wurde die Gesetzesänderung vorgenommen, um bei Verkehrsunfällen schon im Voraus, noch bevor die Rettungskräfte vor Ort sind, eine Rettungsgasse zu bilden, um
somit ein schnelleres Durchkommen zu ermöglichen.
Brandrauch ist heimtückisch und hochgiftig. Er vernebelt die Fluchtwege und betäubt in kürzester Zeit. Kohlenmonoxid führt schon in wenigen Minuten zum Tod. Für Menschen ist Rauch damit gefährlicher als Feuer. Jedes Jahr sterben mehr als 600 Menschen in Deutschland durch Brände in den eigenen vier Wänden. Durch den Einsatz von Rauchmeldern in Gebäuden und Wohnungen lässt sich die Zahl der Brandopfer deutlich senken. Vor allem nachts können schon kleine Brände zur großen Gefahr werden – es sei denn, die Schlafenden werden rechtzeitig wach. Rauchmelder wecken sie mit einem schrillen Alarm selbst aus dem tiefsten Schlaf. Sie verschaffen ihnen lebenswichtige Sekunden, um sich und andere rechtzeitig in Sicherheit bringen und die Feuerwehr alarmieren zu können. Immer mehr Menschen wissen, dass sie mit einfachen Mitteln viel für die Sicherheit in ihrem Zuhause tun können.
Batteriebetriebene Rauchmelder sind leicht zu installieren, im Fachhandel oder in Baumärkten erhältlich. Wichtig: Das Gerät sollte ein CE-Zeichen tragen und von einer anerkannten Prüfstelle nach der Norm DIN EN 14604 geprüft sein, über einen Testknopf zur Funktionsüberprüfung verfügen und bei nachlassender Batterieleistung ein Warnsignal abgeben.
Als Mindestausstattung in Privatwohnungen gilt ein Warnmelder pro Schlaf- und Kinderzimmer sowie im Flur. Küchen und Bäder eignen sich weniger, da dort Dämpfe Fehlalarme auslösen können. Bei mehreren Etagen gehört in jedes Stockwerk ein Gerät, auch in den Keller und auf den Dachboden. Die Geräte werden zentral unter die Decke platziert, möglichst in die Raummitte.